Die wichtigste Information:
Jedes Unternehmen benötigt eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) - Ab dem ersten Mitarbeiter.
In Deutschland besteht ein duales Arbeitsschutzsystem von staatlichem Arbeitsschutz und autonomen Unfallversicherungsträgern.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert die Gefährdungsbeurteilung (GBU) im § 5 Absatz 1.
Sie ist das wichtigste Werkzeug zur präventiven Sicherstellung und Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Wir kennen die Herausforderungen und unterstützen Sie bei der Erstellung oder Optimierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Unser Fokus liegt hierbei auf den Büroarbeitsplätzen und den Tätigkeiten auf Baustellen.