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Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Die wichtigste Information:
Jeder benötigt eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) - Ab dem ersten Arbeitsplatz.


In Deutschland besteht ein duales Arbeitsschutzsystem von staatlichem Arbeitsschutz und autonomen Unfallversicherungsträgern.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert die Gefährdungsbeurteilung (GBU) im § 5 Absatz 1


Wir kennen die Herausforderungen und unterstützen Sie bei der Erstellung oder Optimierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Unser Fokus liegt hierbei auf den Büroarbeitsplätzen und den Tätigkeiten auf Baustellen.

 
 
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