Die wichtigste Information:
Jeder benötigt eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) - Ab dem ersten Arbeitsplatz.
In Deutschland besteht ein duales Arbeitsschutzsystem von staatlichem Arbeitsschutz und autonomen Unfallversicherungsträgern.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert die Gefährdungsbeurteilung (GBU) im § 5 Absatz 1
Wir kennen die Herausforderungen und unterstützen Sie bei der Erstellung oder Optimierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Unser Fokus liegt hierbei auf den Büroarbeitsplätzen und den Tätigkeiten auf Baustellen.