Ist eine Arbeitsstätte eine Baustelle?
Ein klares "Ja", falls die Baustellenverordnung (BaustellV) gilt. Es handelt sich dann um eine Errichtung, einen Abriss oder eine umfangreiche Sanierung.
Als Bauherr sind Sie in der persönlichen Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle.
Ab zwei tätigen Unternehmern (z.B. Dachdecker, Maurer, Maler, Elektriker, etc.) benötigen Sie einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo). Die RAB 30 und RAB 31 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) beschreiben dies näher.
Wir beraten Sie bereits in der Planungsphase und begleiten Sie fachkundig über die gesamte Ausführungsphase.
Das sagt unser Kunde:
Sehr geehrter Herr Distler,
vielen Dank für die übersendeten Unterlagen für spätere Arbeiten.
Gerne kann ich Ihnen bestätigen, dass wir als Bauherr mit Ihren Leistungen stets zufrieden waren und uns gut aufgehoben gefühlt haben.
Ihre Kompetenz, Ihre Dokumentationen und letztendlich Ihr Durchsetzungsvermögen haben dazu beigetragen, dass die Baustelle immer sicher war.
Man kann Sie nur weiterempfehlen und wir werden bei künftigen Bauvorhaben gerne wieder auf Sie zukommen.
Beste Grüße
Jimmy Doll
Bauherrenvertreter der SWE Immobilien GbR